Die Regeln gehören nun auch dazu…

Die Regeln gehören nun auch dazu…

18. Mai 2021 Allgemein 0

Wir freuen uns Euch alle wieder persönlich begrüßen zu dürfen.

Dazu gehören nun auch die aktuell geltenden, gesetzlichen Regelungen,
die wir hier noch einmal zur Erinnerung für uns alle aufgeschrieben haben.

Voraussetzungen für einen Gastronomie-Besuch ab 19.5.2021

  • Gäste haben Zutritt, wenn Sie geimpft, getestet oder genesen sind.
  • Ab 19.5. sind alle bisherigen Nachweise dafür gültig, ab Anfang Juni dann auch als Zertifikate/QR-Code im digitalen Grünen Pass.
  • Gültige Tests sind:
    •  
    • Negativer PCR-Test (Gültigkeit: 3 Tage)
    • Negativer Antigentest aus Teststraße, Apotheke, etc. (Gültigkeit: 2 Tage)
    • NEU: Antigentests zur Eigenanwendung (digital), die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst werden (Gültigkeit: 1 Tag) = „Vorarlberger Modell“
    • NEU: Auch Selbsttests vor Ort werden einen Zutritt ermöglichen. Dieser Test gilt allerdings nur für diesen einen Besuch und nur in der Betriebsstätte.
    • NEU: Für Kinder werden auch Schultest als Eintrittstest gelten.

Keine Testpflicht für Take Away oder Lieferantinnen und Lieferanten.

  • Impfung kann mittels Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck nachgewiesen werden
  • Genesung: Absonderungsbescheid, Antikörpertest etc. Hinweis zu Antikörpertests: Ein
    Nachweis über neutralisierende Antikörper zählt weiterhin für drei
    Monate ab dem Testzeitpunkt. Der Test auf neutralisierende Antikörper
    (oder einem entsprechenden Korrelat) wird durch ein humanmedizinisches
    Labor durchgeführt, welches die von der Österreichischen Ärztekammer
    vorgegeben Qualitätskriterien dafür erfüllt.

Im Lokal gilt dann:

  • Registrierungspflicht bei Aufenthalt länger als 15 Minuten (gilt daher NICHT für Take Away oder Lieferantinnen und Lieferanten)
  • Abstandsregeln (2 Meter zwischen Personengruppen)
  • Indoor 4 Personen pro Tisch zuzüglich max. 6 Kinder
  • Outdoor 10 Personen pro Tisch zuzüglich max. 10 Kinder
  • FFP2 Maske bis man am Tisch sitzt
  • FFP2 Maske für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Mund-Nasen-Schutz, wenn getestet, geimpft oder genesen)
  • Sperrstunde um 22:00 Uhr
 
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