Wir freuen uns Euch alle wieder persönlich begrüßen zu dürfen.
Dazu gehören nun auch die aktuell geltenden, gesetzlichen Regelungen, welche per 1. Juli 2021 in Kraft treten.
- Für Gäste fällt die Maskenpflicht in Innenräumen, wenn sie geimpft, getestet oder genesen sind (3G Nachweis).
- Auch Gastronomie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter müssen keinen Mund-Nasen-Schutz mehr tragen, sofern die 3G-Regel eingehalten wird.
- Selbsttests gelten weiterhin nur ausnahmsweise und nur bei Gästen.
- Die Sperrstunde fällt.